Neues zu Interreg VI

INTERREG VI

Programmziele

An Ergebnissen

messen lassen

In der Förderperiode 2014-2020 stehen für die Europäische Kommission mehr als zuvor die Programmergebnisse und die logische Verknüpfung der Ziele und Ergebnisse der einzelnen Projekte mit denen des Programms im Vordergrund.

Diese sogenannte ‚Interventionslogik‘ soll dafür sorgen, dass das Programm seine Ziele erreicht und dass dies auch messbar und quantifizierbar ist. Zu diesem Zweck wurden im Operationellen Programm Zielsetzungen, Ergebnisindikatoren und Outputindikatoren festgelegt.


Was sind die Programmzielsetzungen?

Die Zielsetzungen der Priorität 1 des INTERREG-Programms sind:

  • Steigerung der Produkt- und Prozessinnovationen in den für die Grenzregion relevanten Sektoren.
  • Steigerung der Produkt- und Prozessinnovationen im Bereich von CO2-reduzierenden Technologien.

Die Zielsetzung der Priorität 2 des INTERREG-Programms ist:

  • Reduzierung der Barrierewirkung der Grenze für Bürger und Institutionen.

Wie wird die Erreichung der Programmzielsetzungen gemessen?

Die Erreichung der Programmzielsetzungen wird mit Hilfe von „Ergebnisindikatoren“ gemessen. Dies sind Indikatoren, die Bezug nehmen auf die angestrebten Veränderungen im gesamten Programmgebiet (und nicht nur auf die durch das Programm geförderten Projekte). Sie sollen also messen, welche Veränderungen das Programm im gesamten Programmgebiet herbeigeführt hat. Für das INTERREG-Programm Deutschland wurden folgende Ergebnisindikatoren festgelegt:

  • Priorität 1: Anteil der KMU im Programmgebiet, die Produkt- oder Prozess-innovationen einführen
    Dieser Indikator misst den Anteil der KMU im Programmgebiet, die Produkt- oder Prozessinnovationen einführen. Die Datengrundlage für diesen Indikator bildet eine europaweite statistische Erhebung, die regelmäßig durch die Europäische Kommission publiziert wird.
  • Priorität 2: Wahrnehmung der deutsch-niederländischen Grenze als Barriere.
    Dieser Indikator misst, inwieweit die deutsch-niederländische Grenze als Barriere wahrgenommen wird. Das Programm hat selbst eine Erhebung zu diesem Thema in Auftrag gegeben.

Für diese beiden Indikatoren muss das Programm Basiswerte für den Programmbeginn und Zielwerte für das Programmende angeben. Es ist die Aufgabe der Programmverwaltung, die Entwicklung der Ergebnisindikatoren zu überwachen, unter anderem mit Hilfe von Evaluationen während der Programmlaufzeit. Bei diesen Evaluationen soll auch deutlich werden, welchen Anteil das INTERREG-Programm und somit die Projekte an der Veränderung der Werte der Ergebnisindikatoren haben, und welche Rolle andere Faktoren spielen.

Darüber hinaus werden direkte Programmergebnisse zum Teil auch über die Outputindikatoren erfasst (siehe nächste Frage).


Was muss von Projekten berücksichtigt werden beim Thema Zielsetzungen und Indikatoren?

Die Projekte, die im Rahmen des INTERREG-Programms durchgeführt werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der Programmzielsetzungen und einen Beitrag zur Veränderung des Werts des jeweiligen Ergebnisindikators leisten. Im Projektantrag muss dieser Beitrag beschrieben werden.

Ebenfalls im Antrag müssen die Projekte aus einer Liste die für ihr Projekt zutreffenden Outputindikatoren auswählen, in Bezug zu den Projektzielen setzen und mit Zielwerten versehen. Später muss jedes Projekt halbjährlich über die erzielten Werte berichten. Die Outputindikatoren erfassen die direkten Outputs der Projekte und dienen der Berichterstattung über den Fortschritt und die Ergebnisse der Projekte, des Programms und der europäischen Strukturpolitik als Ganzes. Für die Outputindikatoren wurden programmweite Zielwerte angegeben. Das Programm muss der Europäischen Kommission jährlich über die Fortschritte Bericht erstatten. Den Projekten stehen beim Auswählen der Outputindikatoren und der Angabe der Indikatorenwerten sogenannte ‚Indikatorenfiches‘ mit Informationen und Definitionen zu allen Indikatoren zur Verfügung.