Neues zu Interreg VI

INTERREG VI

Projektantrag und Projektverlauf

Von der Idee

zur Umsetzung

Projektidee

Wer einen Förderantrag stellen möchte, sollte zuerst das Formular Projektidee aus dem Downloadbereich verwenden, um seine Idee zu Papier zu bringen. Auf der Grundlage dieses Konzepts kann bereits über die wichtigen Aspekte des Projekts nachgedacht werden. Das erleichtert das Erstgespräch über die Idee mit den Mitarbeitern des regionalen Programmmanagements in Ihrer Euregio bzw. Region besprechen. Es können außerdem eine erste Einschätzung zum Kostenrahmen des Projektes und der Finanzierung vorgenommen werden.


Projektfinanzierung

Die Finanzierung eines Projekts, das im Rahmen des INTERREG-Programms Deutschland-Nederland durchgeführt wird, besteht in der Regel aus drei Säulen:

  • Eigenbeitrag der Projektpartner: Ein Teil der Projektkosten muss von den Partnern selber aufgebracht werden.
  • EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Maximal 50 Prozent der Projektkosten können daraus finanziert werden.
  • Fördermittel von nationalen Kofinanziers: Ministerien und Provinzen halten ebenfalls Fördermittel für INTERREG-Projekte bereit. Damit kann ein Teil der Projektkosten finanziert werden.

Antragstellung

Anträge müssen mittels des Online- Monitoringsystems InterDB eingereicht werden. Der federführende Partner („Lead Partner“) erstellt gemeinsam mit seinen Partnern den Antrag und reicht ihn über das Monitoringsystem ein. Zugangsdaten zum Monitoringsystem erhalten Sie beim regionalen Programmmanagement.


Prüfung und Genehmigung

Das zuständige regionale Programmmanagement prüft den Antrag anhand der Kriterien für das INTERREG-Programm auf seine Förderfähigkeit. Danach wird der Projektantrag dem zuständigen INTERREG-Lenkungsausschuss (= da, wo der Lead Partner seinen Sitz hat) zur Genehmigung vorgelegt. Für Projekte in Priorität 1 findet im Vorfeld des Lenkungsausschusses eine inhaltliche und programmweite Besprechung im Innovatie-Overleg (IO) statt. Dieses Gremium formuliert Anmerkungen und spricht Empfehlungen für den Lenkungsausschuss aus.

Im Vorfeld der Projektgenehmigung müssen sich alle beteiligten INTERREG-Partner (Ministerien, Provinzen, Euregios) – und insbesondere diejenigen, die möglicherweise Kofinanzierungsmittel bereitstellen möchten – ein Bild von Ihrem Projektvorschlag machen. Es kann daher sein, dass Sie als Lead Partners eines Projektantrags gebeten werden, zusätzliche Informationen bereitzustellen oder Ihren Projektvorschlag in einem persönlichen Gespräch vorzustellen. Auch hierbei berät und begleitet Sie Ihr zuständiges regionales Programmmanagement gerne.

Die INTERREG-Lenkungsausschüsse und das Innovatie-Overleg tagen jeweils mehrmals im Jahr (Termine und Fristen siehe hier). Die Dauer des Genehmigungsverfahrens vom ersten Kontakt mit dem Programm bis zur Entscheidung im Lenkungsausschuss ist individuell verschieden. Rechnen Sie in jedem Fall mit 6 Monaten bis einem Jahr.


Bewilligung

Im Falle der Genehmigung durch den Lenkungsausschuss erhält die bewilligende Stelle bei der Bezirksregierung Münster die Antragsunterlagen zur Prüfung. Nach Erhalt der Bewilligung können die Partner offiziell mit dem Projekt starten.

Potenzielle Antragsteller sollten bedenken, dass für die Prozedur von der Antragstellung bis zur Bewilligung in der Regel mehrere Monate vergehen.


Umsetzung und Mittelabruf

Die Förderung besteht aus EU-Mitteln, aber auch aus nationalen und oft auch regionalen Mitteln, die von verschiedenen Instanzen bereitgestellt werden. Um die Projektabwicklung zu vereinfachen, erhält der Lead Partner trotz der unterschiedlichen Fördergeber die gesamten Fördermittel aus einer Hand, der Bescheinigungsbehörde. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass die Kosten nach Entstehung in Form eines Mittelabrufs mit den zugehörigen Belegen eingereicht werden müssen. Nach einer Prüfung erfolgt dann die Auszahlung der Mittel durch die Bescheinigungsbehörde.

Der Lead Partner ist darüber hinaus verantwortlich für die weitere Verteilung der Fördermittel an die anderen Projektpartner und für die Erfüllung der Verpflichtungen, die aus der Bewilligung hervorgehen. Der Lead Partner schließt mit den anderen Projektpartnern eine Kooperationsvereinbarung ab.

Während der Projektlaufzeit und auch am Ende eines Projekts muss regelmäßig über den Fortgang und die Zielerreichung des Projekts sowie über die Verwendung der Mittel berichtet werden.