Neues zu Interreg VI
Zur Verbesserung der grenzübergreifenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit muss – im Sinne der Zielsetzungen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit – auch in die Verstärkung der sozial-kulturellen und der territorialen Kohäsion des Grenzgebiets investiert werden, analog zu der EU 2020-Priorität „integratives Wachstum“. Seit Anfang der INTERREG-Förderung in den frühen 90er Jahren hat sich die gesellschaftliche Integration in der Grenzregion verbessert. Es gibt vielfältige gegenseitige Kontakte und der freie Grenzübertritt ist für viele eine Selbstverständlichkeit.
Die deutsch-niederländische Grenze stellt aber noch immer ein Hindernis für das Erreichen bestimmter Ziele dar.
Die Strukturen in der Grenzregion lassen infolge mangelnder Kohärenz keine optimale Entwicklung zu. Grenzüberschreitende, innovative und wirtschaftliche Entwicklung ist beispielsweise ohne ein adäquates Mobilitätssystem nicht erreichbar. Deshalb muss man bei vielen Zielen und Prioritäten das Thema Mobilität im Auge behalten. Zwischen Bürgern und Institutionen ist eine direkte, selbstverständliche Zusammenarbeit erforderlich, damit die deutsch-niederländische Grenze kein Hindernis mehr darstellt, damit Bürger sich gegenseitig kennen und verstehen und damit gemeinsame Herausforderungen gemeinsam angegangen werden können.
Mit Hilfe der Projekte in Priorität 2 sollen die Barrierewirkung der Grenze verringert und die grenzüberschreitenden Interaktionen von Bürgern und Institutionen intensiviert werden. Die Projekte können hierzu sowohl im psychologischen Sinn (z.B. im Bildungs- und Kulturbereich), aber auch durch konkrete Kooperationsaktivitäten zwischen Bürgern und Institutionen (z.B. beim gemeinsamen Natur- und Landschaftsmanagement oder beim Umgang mit demographischen Entwicklungen) beitragen. Das Ergebnis der INTERREG-Förderung wird positiv bewertet, wenn sich am Ende der Programmlaufzeit herausstellt, dass:
Projekte in Priorität 2 lassen sich grob in folgende Themen unterteilen:
Zentraler Aspekt eines jeden Projekts ist der Abbau der Barrierewirkung der Grenze. Dabei sind beispielsweise folgende Projekt denkbar:
In Priorität 2 können auch kleinere Projekte wie Schüleraustausche, Sportveranstaltungen mit einem internationalen Charakter oder vergleichbare Veranstaltungen finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurden in den vier Grenzregionen spezielle Möglichkeiten für eine einfachere Beantragung von Mitteln und eine rasche Durchführung von Projekten geschaffen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Grenzregion (Ems Dollart Region, EUREGIO, Euregio Rhein-Waal oder euregio rhein-maas-nord) und hier.
Sie haben eine Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt in der Priorität 2 und möchten einen Förderantrag stellen? Nutzen Sie zuerst die Vorlage „Projektidee“, um Ihre Idee zu Papier zu bringen. Auf der Grundlage dieses Konzepts können Sie Ihre Projektidee mit Mitarbeitern des regionalen Programmmanagements in Ihrer Region besprechen. Zusammen mit de regionalen Programmmanagements können Sie Ihre Idee ggf. verfeinern und die Antragseinreichung vorbereiten. Die Kontaktdaten der regionalen Programmmanagements finden Sie hier.