Neues zu Interreg VI

INTERREG VI

Neue EU-Schwellenwerte

für Auftragsvergaben

ab 01.01.2018

Neue EU-Schwellenwerte

Im neuen Jahr gelten neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben. Wir bitten alle Projektpartner, diese zu beachten.

Im europäischen Vergaberecht ist festgelegt, dass Aufträge über einen bestimmten Auftragswert immer ausgeschrieben werden müssen. Damit wird sichergestellt, dass für den Einsatz von Steuergeldern die wichtigen Grundsätze der Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wirtschaftlichkeit eingehalten werden und dass ein fairer Wettbewerb stattfindet.

Weitere Informationen zum Thema Vergabe finden Sie im Infoblatt Vergabe, das unter Downloads zur Verfügung steht.