Neues zu Interreg VI

INTERREG VI

Eigenes Projekt Starten

Was muss ich

bei meinem Projekt berücksichtigen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts können einen Antrag auf Förderung durch das INTERREG-Programm Deutschland-Nederland stellen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, antragsberechtigt. Dabei sind einige zentrale Kriterien zu beachten:


Grenzüberschreitender Charakter

Das wichtigste Kriterium für die Genehmigung eines Förderantrags ist, dass die Initiative einen deutlichen grenzüberschreitenden Charakter hat. Das bedeutet, dass das Projekt gemeinsam von Partnern auf beiden Seiten der Grenze entwickelt und ausgeführt wird. Auch die Ausstattung mit Personal und Finanzmitteln muss von deutschen und niederländischen Partnern bereitgestellt werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Projektgenehmigung auf der Nachhaltigkeit des beantragten Projektes. Außerdem darf die Initiative nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder die nationale Gesetzgebung verstoßen.


Lead Partner benennen

Für jedes Projekt muss ein federführender Partner (Lead Partner) benannt werden, der für sich und seine Partner einen gemeinsamen Förderantrag stellt. Zur Beratung und Unterstützung der Antragsteller, sind vier regionale Programmmanagements bei den Euregios in der deutsch-niederländischen Grenzregion eingerichtet. Sie sind vor Projektstart bei der Ausarbeitung der Projekte, bei der Vermittlung von Partnern beiderseits der Grenze sowie bei der Beschaffung von Kofinanzierung behilflich. Es hängt vom Sitz des Lead Partners ab, welches regionale Programmmanagement für die Betreuung zuständig ist.


Beitrag zu den Programmzielen

In der Förderperiode 2014-2020 stehen für die Europäische Kommission mehr als zuvor die Programmergebnisse und die logische Verknüpfung der Ziele und Ergebnisse der einzelnen Projekte mit denen des Programms im Vordergrund. Ihr Projekt muss also zu einer der beiden Prioritäten passen und zu den Programmzielsetzungen beitragen.

Die Zielsetzungen der Priorität 1 (Innovation) sind:

  • Steigerung der Produkt- und Prozessinnovationen in den für die Grenzregion relevanten Sektoren.
  • Steigerung der Produkt- und Prozessinnovationen im Bereich von CO2-reduzierenden Technologien

Die Zielsetzung der Priorität 2 (soziokulturelle und territoriale Kohäsion) ist:

  • Reduzierung der Barrierewirkung der Grenze für Bürger und Institutionen