Neues zu Interreg VI
Das Coronavirus hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Die niederländische und deutsche Regierung haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu begrenzen. Diese Maßnahmen haben selbstverständlich auch Auswirkungen auf das INTERREG-Programm Deutschland-Nederland (gehabt).
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!
Sollten Sie Fragen bezüglich der Durchführung Ihres Projekts oder zur aktuellen Situation haben, sehen Sie sich die F.A.Q. an oder nehmen Sie Kontakt mit dem entsprechenden Ansprechpartner auf:
Alle Programmstellen sind telefonisch, per E-Mail und Videotelefonie zu erreichen.
______________
Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Coronakrise
Im Rahmen der Coronakrise hat das INTERREG-Programm Deutschland-Nederland bereits eine Reihe von Beschlüssen gefasst, um die negativen Folgen der Coronakrise für Projekte so gering wie möglich zu halten.
Viele Projekte und Programmpartner haben sich mit Vorschlägen für weitere Maßnahmen auf Grund auftretender Probleme an das Programm gewandt. Programmseitig wurde eine Bestandsaufnahme und Analyse der Probleme und Herausforderungen vorgenommen, in die die Rückmeldungen eingeflossen sind.
Der Begleitausschuss INTERREG Deutschland-Nederland hat daher eine Reihe von Beschlüssen gefasst:
Die Projekte, deren Laufzeit gemäß der aktuellen Bewilligung einschließlich am 31. März 2021 endet, wurden automatisch verlängert. Das Gesamtbudget der Projekte bleibt in allen Fällen unverändert.
Die maximale Projektlaufzeit von 48 Monaten entfällt. Der Lenkungsausschuss beurteilt auf Anfrage anhand verschiedener inhaltlicher Kriterien, ob es eine ausreichende Grundlage für die Gewährung der Verlängerung gibt.
Durch die aktuelle Situation kann es sein, dass Projekte ihre geplanten Zielwerte nicht erreichen können, da sie in ihren Projektaktivitäten eingeschränkt sind. Wenn Ziele aufgrund der Corona-Krise nicht vollständig erreicht werden, sollte dies in der üblichen Berichterstattung angegeben werden.
Die restlichen 5% der Fördermittel werden (falls zutreffend) bereits während der Projektlaufzeit ausgezahlt. Es wird also keine Reserve für die Verwendung von Finanzkorrekturen zurückgehalten. Diese Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2021.
__________
Der Begleitausschuss beobachtet weiterhin die Entwicklungen, um bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Projekte und Partner bestmöglich vor negativen Konsequenzen zu schützen.