Neues zu Interreg VI

INTERREG VI

Interreg

Deutschland-Nederland

Bescheinigungsbehörde

Bescheinigungsbehörde INTERREG V A

Dieses Projekt gehört zur Technischen Hilfe des INTERREG-Programms. Darunter fallen die Instanzen und Organisationen, die gemeinsam für die Verwaltung des Programms zuständig sind.

Die Bescheinigungsbehörde erfüllt die gemäß Artikel 126 der Verordnung (EU) 1303/2013 definierten Aufgaben einschließlich der Mittelverwaltung (EU, nat./reg.) für das INTERREG-Programm sowie die Auszahlung der Fördermittel an die Projektträger. Sie kontrolliert, ob der Prüfauftrag der „First Level Control“ ordnungsgemäß ausgeführt und für die zu erstellenden Ausgabeerklärungen und Zahlungsanträge (gem. Art. 59, Abs. 5a und Art. 131 ff. der VO (EU) 1303/2013) gegenüber der Europäischen Kommission alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Nach Abschluss eines Projektes überprüft die Bescheinigungsbehörde anhand des Verwendungsnachweises die zuwendungsgemäße Durchführung des Projektes, zahlt restliche Fördermittel aus und dokumentiert die Ergebnisse gegenüber der Bewilligenden Stelle. Darüber hinaus übermittelt sie den nationalen Ko-Finanziers halbjährlich finanzielle Projektsachstände und der Kommission dreimal jährlich die finanzielle Programmsituation. Die Bescheinigungsbehörde schätzt für die Haushaltsplanung der Europäischen Union die zu erwartenden Zahlungsanträge voraus und erstellt die jährliche Rechnungslegung für die einzelnen Programmgeschäftsjahre.

Die Bescheinigungsbehörde hat ihren Sitz bei der EUREGIO in Gronau

Projekt
Informationen

Geplante Projektkosten

2.410.000,00 €

Projektlaufzeit

5.12.2014 - 31.12.2022

Priorität

Technische Hilfe

Lead Partner

EUREGIO

Projekt
Finanzierung

Finanzierer Betrag
EUREGIO 0,00 €
MWIDE NRW 486.237,48 €
MB Niedersachsen 202.771,21 €
Ministerie van Economische Zaken en Klimaat 456.235,51 €
EFRE / EFRO 1.264.755,80 €