Neues zu Interreg VI
Bisher war es für Projekte verpflichtend, bei einer Prüfung durch die First Level Control die Originalbelege vorzulegen. Das war in vielen Fällen schwierig und die aktuelle Corona-Situation hat dies noch weiter erschwert. Der Begleitausschuss hat daher beschlossen, diese Maßnahme mit Wirkung ab dem 1. April 2021 auszusetzen. Im Falle einer Prüfung eines ab dem 1. April 2021 eingereichten Mittelabrufes durch die First Level Control ist es nun ausreichend, (digitale) Kopien von Belegen einzureichen. Dies gilt für Stundenzettel, ebenso wie für Rechnungen und Zahlungsnachweise. Für den Lead Partner und die Projektpartner besteht weiterhin die Pflicht, die Originalbelege aufzubewahren.
Mit dieser Maßnahme werden die Abläufe im Interreg Deutschland-Nederland Programm für die Projektpartner weiter vereinfacht.