Neues zu Interreg VI
Beschluss: Weitere Maßnahmen zur eindämmung der Folgen der Coronavirus-Krise
Im Rahmen der Coronakrise hat das INTERREG-Programm Deutschland-Nederland bereits eine Reihe von Beschlüssen gefasst, um die negativen Folgen der Coronakrise für Projekte so gering wie möglich zu halten.
Viele Projekte und Programmpartner haben sich mit Vorschlägen für weitere Maßnahmen auf Grund auftretender Probleme an das Programm gewandt. Programmseitig wurde parallel eine Bestandsaufnahme und Analyse der Probleme und Herausforderungen vorgenommen, in die die Rückmeldungen eingeflossen sind.
Der Begleitausschuss INTERREG Deutschland-Nederland hat dementsprechend am 12.06.2020 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Die Projekte, deren Laufzeit gemäß der aktuellen Bewilligung zwischen dem 1. Januar 2021 und einschließlich dem 31. März 2021 endet, werden automatisch um drei Monate verlängert. Hält ein Projekt eine Verlängerung nicht für wünschenswert, kann dies vom Lead Partner des Projekts innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Beschlusses erklärt werden, wobei die ursprüngliche Laufzeit unverändert bleibt. Das Gesamtbudget der Projekte bleibt in allen Fällen unverändert. Dieser Beschluss gilt nicht für bereits vom Begleitausschuss am 30.03.2020 verlängerte Projekte.
Die n+1-Regelung wird für die Jahrestranche 2019 bei allen aktiven Projekten nicht angewandt. Projekte werden daher am Ende des Jahres 2020 aus mit der n+1-Regel verbundenen Gründen nicht gekürzt.
Die restlichen 5% der Fördermittel werden nach Abwicklung des letzten Mittelabrufs nach dem Enddatum eines Projekts ausgezahlt. Es wird daher keine Reservierung zur Vorlage des Endverwendungsnachweises zurückgehalten. Diese abweichende Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 gültig.